Gesetzlich Versicherte haben oft für Leistungen der Krankenkassen eine Zuzahlung zu leisten. Wird die individuelle Belastungsgrenze überschritten, kann man sich von weiteren Zuzahlungen befreien lassen. Eine Prüfung, ob bereits zu viele Zuzahlungen geleistet wurde, lohnt sich meist schon im Laufe des Kalenderjahres.
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Mandanteninformation Ausgabe Nr. 1/2026 (März bis Mai)
28. Januar 2026 | Mandanteninformation
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