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Eine Infektion mit dem Coronavirus muss dem Gesundheitsamt gemeldet werden – ebenso wie andere, im Infektionsschutzgesetz aufgeführte Krankheiten. Was bedeutet das für das Arbeitsverhältnis? Welche Pflichten haben erkrankte Arbeitnehmer bei ansteckenden Krankheiten ihrem Arbeitgeber gegenüber?