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Das niedersächsische OVG bestätigte vor einiger Zeit die Entlassung einer Lehrerin, die mit falscher Krankmeldung in den Dschungel reiste. Unabhängig von diesem Fall stellt sich die Frage, wie Arbeitgeber bei Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter reagieren können.