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Flug- und Kabinenbesatzungsmitglieder, die für eine international tätige Airline mit Betriebssitz außerhalb von Deutschland beschäftigt sind und von ihrer Heimatbasis (= Homebase) in Deutschland aus den Dienst antreten, sind nicht nur steuer- und sozialversicherungspflichtig in Deutschland, sondern erwerben in Deutschland auch einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld.