Um den ganzen Artikel von Haufe.de zu lesen hier klicken!
Durch die Verhängung des Lockdowns wurde allen Geschäften – mit Ausnahme der lebensnotwendigen Lebensmittelgeschäfte und Drogerien – eine Zwangsschließung auferlegt. Wie die Einzelhändler mit ihren Waren, die sie durch den Lockdown nicht verkauft bekommen, umgehen können, erfahren Sie hier. Außerdem erfahren Sie, wie die von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen ohne umsatzsteuerliche Mehrbelastung Waren spenden können.