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Eine aktuelle Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg zeigt, dass die Einführung von Konzepten zum Desk-Sharing ebenso die Einführung einer Clean Desk Policy mitbestimmungspflichtig sein kann. Es gibt hierbei jedenfalls Teilbereiche, bei denen der Betriebs- oder Personalrat einzubeziehen ist.