Trotz eines Haustierverbots im Arbeitsvertrag brachte eine Spielhallenaufsicht ihren Hund mit zur Arbeit. Ihre wechselnden Vorgesetzten tolerierten dies längere Zeit, bei einem neuen Vorgesetzten war dann Schluss. Der Arbeitgeber darf das Verbot durchsetzen, machte das LAG Düsseldorf deutlich.
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