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Das unerlaubte Laden von Privatfahrzeugen am Arbeitsplatz kann einen Kündigungsgrund darstellen. Dies gilt insbesondere, wenn das Laden über eine 220 Volt Steckdose erfolgt. Maßgeblich sind die Umstände des Einzelfalles. Arbeitgeber sollten zum Aufladen privater Fahrzeuge und elektronischer Geräte klare Regelungen treffen, etwa in einer Betriebsvereinbarung.