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Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Elternzeit nehmen, genießen einen besonderen Kündigungsschutz. Wenn die Elternzeit aufgeteilt wird, gilt der Kündigungsschutz für jeden dieser Zeitabschnitte. Das hat das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern im Fall eines Fitnesstrainers entschieden.