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Besteht Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung, wenn die Reparatur des Fahrzeugs eines Unfallgeschädigten aufgrund fehlender Ersatzteile mehrere Monate dauert? Muss er sich um eine schnellere Reparatur seines Fahrzeugs kümmern? Zu diesen Fragen hatte das OLG Düsseldorf zu entscheiden.