Steuerinformationen für Mai 2026
Trägt der Arbeitgeber die Kosten für einen Empfang anlässlich der Verabschiedung seines Arbeitnehmers in den Ruhestand, führen diese Kosten bei dem Ausscheidenden nicht
zu Arbeitslohn. Dies gilt nach Ansicht des Bundesfinanzhofs zumindest dann, wenn es sich
bei der Veranstaltung um ein Fest des Arbeitgebers handelt.
Darüber hinaus ist auf folgende Aspekte hinzuweisen:
- Eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs schafft Rechtssicherheit für Eltern, die
im Zuge der vorweggenommenen Erbfolge zu Lebzeiten Pflichtteilsverzichte mit Abfindungsregelungen mit ihren Kindern vereinbaren. Denn solche Abfindungszahlungen müssen nicht als Kapitalerträge oder sonstige Einkünfte versteuert werden. Schenkungsteuer kann aber mitunter anfallen.
- Kosten für die Anmietung eines Pkw-Stellplatzes oder einer Garage gehören
nicht zu den Unterkunftskosten, die bei einer doppelten Haushaltsführung nur
mit höchstens 1.000 EUR im Monat angesetzt werden können. Damit hat der Bundesfinanzhof der anderslautenden Ansicht der Finanzverwaltung ausdrücklich widersprochen.
- Private Veräußerungsgewinne aus Gegenständen des täglichen Gebrauchs unterliegen auch dann nicht der Spekulationsbesteuerung, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt. Der Bundesfinanzhof hat nun entschieden, dass selbst ein hochpreisiges Wohnmobil ein Gegenstand des täglichen Gebrauchs ist und damit nicht der Spekulationsbesteuerung unterliegt.
- Der Bundesfinanzhof hat sich mit der steuerlichen Anerkennung von Pensionszusagen beschäftigt. In einem Verfahren ging es um arbeitnehmerfinanzierte Pensionszusagen. Der andere Streitfall thematisierte die Frage, wie hoch der Zinssatz
für eine auf Entgeltumwandlung beruhende Pensionszusage sein darf.
- Der Anscheinsbeweis spricht dafür, dass ein Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft einen ihm zur Verfügung stehenden betrieblichen Pkw auch privat nutzt. Dies kann, so ein Beschluss des Bundesfinanzhofs, auch bei einem vertraglich vereinbarten Privatnutzungsverbot gelten.
- Das Europäische Gericht hat mit einer Entscheidung für Aufregung gesorgt. Danach soll der Vorsteuerabzug abweichend von den bisherigen Regeln früher geltend gemacht werden können bzw. müssen. Dies sieht der erste Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof offenbar kritisch und hat eine Überprüfung vorgeschlagen. Zudem gibt es
zu dieser Thematik eine aktuelle Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in einem anderen Verfahren.
- Die Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale sind auch mit einem Minijob kombinierbar. Was es dabei zu beachten gibt, darüber hat jüngst die Minijob-Zentrale informiert.
- Trägt der Arbeitnehmer die Kosten für den Parkplatz am Arbeitsort, auf dem er
seinen Firmenwagen abstellt, mindert diese Zahlung nicht den geldwerten Vorteil aus der Dienstwagenbesteuerung. So lautet eine wenig erfreuliche Entscheidung des Bundesfinanzhofs.
Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Mai 2026.
Viel Spaß beim Lesen!
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