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Schülerinnen und Schüler in Mecklenburg-Vorpommern müssen in der Schule eine Mund-Nase-Bedeckung tragen. Dies stellt zwar einen Grundrechtseingriff dar, ist aber in Abwägung mit den Grundrechten Dritter, die vor der COVID-19-Erkrankung geschützt werden sollen, gerechtfertigt. Das hat das OVG Mecklenburg-Vorpommern entschieden.