Um den ganzen Artikel von Haufe.de zu lesen hier klicken!
Schülerinnen und Schüler in Mecklenburg-Vorpommern müssen in der Schule eine Mund-Nase-Bedeckung tragen. Dies stellt zwar einen Grundrechtseingriff dar, ist aber in Abwägung mit den Grundrechten Dritter, die vor der COVID-19-Erkrankung geschützt werden sollen, gerechtfertigt. Das hat das OVG Mecklenburg-Vorpommern entschieden.
Beiträge
- News
- Mandaten-Info
FG Münster: Fehlender Datenabgleich bei Kirchensteuerfestsetzung
18. Februar 2026 | Steuer
FG Münster: Reichweite einer Empfangsvollmacht
18. Februar 2026 | Steuer
LSG Urteil: Scheinarbeitsverhältnisse schließen Kurzarbeitergeld aus
18. Februar 2026 | Personal
Machiavelli wollte das Richtige und predigte das Falsche
18. Februar 2026 | Personal
BayLfSt: Verfügbares Vermögen im Rahmen der Verschonungsbedarfsprüfung
18. Februar 2026 | Steuer
Mandanteninformation Ausgabe Nr. 1/2026 (März bis Mai)
28. Januar 2026 | Mandanteninformation
Mandanteninformation Ausgabe Nr. 1/2025 (März bis Mai)
31. Januar 2025 | Mandanteninformation
Mandanteninformation Ausgabe Nr. 4/2023 (Dezember bis Februar)
30. November 2023 | Mandanteninformation




