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Ab 1. Oktober 2021 tritt ein Großteil des „Gesetzes für faire Verbraucherverträge“ in Kraft. Damit ist es künftig für Verbraucher einfacher, sich von Verträgen mit langen Laufzeiten z.B. für Handy oder Streamingdienst zu lösen. Das betrifft v.a. automatische Verlängerungen, wenn die Kündigungsfrist übersehen wurde.