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Arbeitgeber sind ab einer bestimmten Anzahl von Mitarbeitenden gesetzlich verpflichtet, einen Anteil schwerbehinderter Menschen zu beschäftigen. Für das Jahr 2023 muss die Anzeige bei der Bundesagentur für Arbeit bis spätestens 31. März 2024 erfolgen. Zu beachten sind die erhöhten Ausgleichsabgaben, insbesondere für Unternehmen, die gar keine Menschen mit Schwerbehinderung beschäftigen.