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Wird eine Beschäftigung nach Krankengeldbezug nicht wieder aufgenommen, ist vom Arbeitgeber eine Abmeldung zur Sozialversicherung abzugeben. Hierfür ist der besondere Abgabegrund 34 zu verwenden. Häufige Fehlerquelle bei diesen Meldungen: es wird ein falscher Zeitraum angegeben.