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Unternehmen verbieten häufig Whatsapp auf dem Diensthandy – aus Gründen des Datenschutzes. Doch der Messenger-Dienst ist so beliebt, dass immer wieder Fälle publik werden, in denen andere Arbeitgeber per Whatsapp kündigen. Ob dies arbeitsrechtlich zulässig ist, lässt sich jedoch schnell klären.