Aktuell kommen auf Geschäftseinheiten, die zu einer Unternehmensgruppe gehören, welche in den Konzernabschlüssen der obersten Muttergesellschaft jährliche Umsatzerlöse von über 750 Mio. EUR ausweisen, neue Herausforderungen zu. Zum einen unterliegen diese ggf. einer Mindestbesteuerung nach dem MinStG, zum anderen müssen diese sich ggf. um einen Ertragsteuerinformationsbericht nach §§ 342 ff. HGB kümmern. Beide Regelungen greifen in die Rechnungslegung vieler Gesellschaften ein und bedürfen weiterer Klärungen.
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