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Das „Fondsstandortgesetz“ soll den Fondsstandort Deutschland stärken. Es enthält eine allgemeine Ausweitung der bisherigen Steuerbefreiung für Mitarbeiterbeteiligungen sowie einen Besteuerungsaufschub bei Beteiligungen an neu gegründeten und kleinen Unternehmen.
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Mandanteninformation Ausgabe Nr. 1/2026 (März bis Mai)
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31. Januar 2025 | Mandanteninformation
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