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Die Novellierung des Bundespersonalvertretungsgesetzes ist am 14. Juni 2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Die neue Fassung ist am 15. Juni 2021 in Kraft getreten. Sie sieht u.a. eine Überarbeitung der Wahlrechtsvorschriften, die Digitalisierung der Personalratsarbeit und eine Erweiterung der Mitspracherechte vor.