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Auch bei der Verlagerung von Tätigkeiten ins Homeoffice sind Arbeitgeber verpflichtet, den Arbeitsschutz für besonders schutzbedürftige Beschäftigte sicherzustellen. Dies umfasst die Einhaltung mutterschutz- und jugendspezifischer Regelungen, die trotz eingeschränkter Kontrollmöglichkeiten vollständig gewährleistet werden müssen.