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Am 24.02.2025 wurde das „Mutterschutzanpassungsgesetz“ im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Nach langen Diskussionen in der Fachwelt führen nun auch Fehlgeburten zu einer (allerdings gestaffelten) Mutterschutzfrist und betroffene Frauen können entsprechende Schutzfristen in Anspruch nehmen. Die Änderungen gelten ab dem 01.06.2025.