Um den ganzen Artikel von Haufe.de zu lesen hier klicken!

In welchem Zeitpunkt kann der Verlust der Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, die zum notwendigen Betriebsvermögen eines Gewebetreibenden oder Freiberuflers gehört, gewinnmindernd berücksichtigt werden, wenn der Steuerpflichtige seinen Gewinn durch eine Einnahmenüberschussrechnung ermittelt?