Um den ganzen Artikel von Haufe.de zu lesen hier klicken!
Ein Autofahrer hatte kleinere Kratzer an seinem Wagen nicht angegeben, als er bei seiner Versicherung eine Unfall-Schadensmeldung einreichte. Hat er damit schon seine Aufklärungspflichten verletzt? Liegt eine Verletzung der Obliegenheitspflicht vor, wenn sich der Versicherungsnehmer nicht über alle Kratzer am Fahrzeug auf dem Laufenden hält?
Beiträge
- News
- Mandaten-Info
Rechtsprechung: Urteile zum Themenbereich Balkon und Terrasse
14. April 2026 | Immobilien
Überblick: Schiedsverfahren in Gesellschaftsstreitigkeiten
14. April 2026 | Recht
Diversity Management: Warum Diversity-Maßnahmen oft scheitern
14. April 2026 | Personal
Mandanteninformation Ausgabe Nr. 1/2026 (März bis Mai)
28. Januar 2026 | Mandanteninformation
Mandanteninformation Ausgabe Nr. 1/2025 (März bis Mai)
31. Januar 2025 | Mandanteninformation
Mandanteninformation Ausgabe Nr. 4/2023 (Dezember bis Februar)
30. November 2023 | Mandanteninformation








