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Ein Autofahrer hatte kleinere Kratzer an seinem Wagen nicht angegeben, als er bei seiner Versicherung eine Unfall-Schadensmeldung einreichte. Hat er damit schon seine Aufklärungspflichten verletzt? Liegt eine Verletzung der Obliegenheitspflicht vor, wenn sich der Versicherungsnehmer nicht über alle Kratzer am Fahrzeug auf dem Laufenden hält?