Um den ganzen Artikel von Haufe.de zu lesen hier klicken!
Rechtsanwälte müssen eine negative Ein-Sterne-Online-Bewertung regelmäßig hinnehmen. Die Gerichte sehen hierin eine zulässige Meinungsäußerung, es sei denn, die Gesamtbewertung erweist sich als reine Schmähkritik.