Um den ganzen Artikel von Haufe.de zu lesen hier klicken!
Der Käufer hat im B2B-Bereich Waren sofort nach ihrer Ablieferung auf Sachmängel zu prüfen. Erkennbare Mängel sind dem Verkäufer unverzüglich anzuzeigen. Versäumt der Käufer die fristgemäße Anzeige, verliert er in Bezug auf erkennbare Mängel sämtliche Rechte und Ansprüche.