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Internetplattformen für die Bewertung von Arbeitgebern müssen bei Zweifeln an der Echtheit einer Bewertung entweder den Klarnamen des Bewerters nennen oder die Bewertung löschen. Dies hat das OLG Hamburg im Fall der negativen Bewertung eines Arbeitgebers auf der Bewertungsplattform Kununu entschieden.