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Das Landessozialgericht Baden-Württemberg (LSG) hat den Anspruch auf Beschädigtenversorgung nach dem Opferentschädigungsgesetz für einen verletzten Ladendetektiv abgelehnt. Sein eigenes leichtfertiges Verhalten führte dem Gericht zufolge zur Eskalation einer Situation. Dies würde eine Entschädigung unbillig erscheinen lassen.