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Um eine Insolvenzwelle bei Unternehmen zu vermeiden, wurde die Pflicht zur Insolvenzanmeldung bei Pandemie-bedingter Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung ausgesetzt und mehrfach verlängert – mittlerweile nur noch bei Überschuldung. Letztmals bis zum 30.4., allerdings nur bei rechtzeitiger, nicht offensichtlich aussichtsloser Beantragung von Unterstützung. Zu einer weiteren Verlängerung konnte bzw. kann sich die Koalition wohl nicht entschließen.