Um den ganzen Artikel von Haufe.de zu lesen hier klicken!
Die beitragsfreie Familienversicherung ist neben weiteren Voraussetzungen vom Gesamteinkommen des Angehörigen abhängig. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, die durch eingeräumten Nießbrauch erzielt werden, sind anzurechnen.