Für Kinder, die weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, in einem Mitgliedstaat der EU bzw. des EWR haben, und die auch nicht im Haushalt eines Berechtigten leben, wird grundsätzlich kein Kindergeld gewährt. Anders kann es bei Studienaufenthalten im Ausland sein.
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