Der Kläger wurde vom eifersüchtigen Ex-Ehemann einer Kollegin nach einer privaten Mitfahrgelegenheit angegriffen. Obwohl der Rückweg von der Arbeit grundsätzlich versichert ist, lehnte die Unfallversicherung den Schutz ab. Grund: Der Angriff beruhte auf privater Motivation des Täters und fällt daher nicht in den Schutzbereich der Unfallversicherung.