Einer Verkäuferin wurde wegen eines rassistischen Kommentars über ihre Vorgesetzte gekündigt – unter anderem hatte sie diese als „Ming-Vase“ bezeichnet. Während der Betriebsrat bei der Mitarbeiterin keine rassistische Haltung erkannte und der Kündigung nicht zustimmte, sah das Arbeitsgericht Berlin die Sache anders.