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Der EGMR hält eine nationale Impfpflicht für zulässig. Der Eingriff in die körperlichen Unversehrtheit könne im Interesses allgemeiner Gesundheitsvorsorge eine notwendige Maßnahme sein. Mehrere Familien aus Tschechien hatten gegen die dortige 9-fach Impfpflicht für Kinder geklagt. Das Urteil hat auch für anstehende Coronaimpfungen Relevanz.