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Für ausländische Saisonarbeitskräfte bestehen 2021 aufgrund der Coronapandemie grundsätzlich keine Reisebeschränkungen, eine Ausnahme gilt für Virusvarianten-Gebiete seit dem 30. Januar 2021. Generell bestehen Anmelde- und Testpflichten. Neben den Einreisebestimmungen sollten Arbeitgeber auch die Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie die Quarantänebestimmungen kennen.