Sozialhilfe soll Menschen in Not einen einfachen Zugang zu lebensnotwendigen Leistungen bieten. Doch die unklare Definition des Kenntnisgrundsatzes im Sozialhilferecht sorgt für Unsicherheit. Ein Urteil des LSG Baden-Württemberg zeigt die Herausforderungen bei der Feststellung des Leistungsbeginns.