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Sozialhilfe soll Menschen in Not einen einfachen Zugang zu lebensnotwendigen Leistungen bieten. Doch die unklare Definition des Kenntnisgrundsatzes im Sozialhilferecht sorgt für Unsicherheit. Ein Urteil des LSG Baden-Württemberg zeigt die Herausforderungen bei der Feststellung des Leistungsbeginns.