Ein schwerbehinderter Mann mit Lähmungen in beiden Armen beantragte Eingliederungshilfe für Kauf und Umbau eines Neuwagens. Der zuständige Landkreis lehnte ab und verwies auf Fahrdienste. Das LSG Baden-Württemberg bestätigte im Eilverfahren die Ablehnung, da ein Abwarten des Hauptsacheverfahrens zumutbar sei.