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Eine Frau mit Autismus forderte ihre Krankenkasse zur Kostenübernahme für die Ausbildung ihres Hundes zum Assistenzhund auf. Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschied gegen sie, da keine Notwendigkeit für eine spezielle Ausbildung bestand und die Krankenkasse nicht alle Behinderungsfolgen ausgleichen muss.