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Bleibt der Gewerbemieter bei pandemiebedingten Einschränkungen zur vollen Zahlung der Miete verpflichtet, auch wenn die Nutzung des Mietobjektes stark beeinträchtigt ist? Das der Gesetzgeber coronabedingte Betriebsschließungen bei Gewerbemiete als Störung der Geschäftsgrundlage einordnet, berechtigt nicht automatisch zur Mietkürzung. Gerichte urteilen unterschiedlich und eine BGH-Entscheidung des BGH steht noch aus. Ein Überblick zur Rechtslage: