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Die neue gemeinschaftliche Gebäudeversorgung erlaubt es, Strom aus einer PV-Anlage im Gebäude zu nutzen, ohne dass der Betreiber dauerhaft zur Stromlieferung verpflichtet ist. Das könnte dem Mieterstrom neue Flügel verleihen. Verwalter sollten sich deshalb verstärkt mit dem Thema auseinandersetzen.