Um den ganzen Artikel von Haufe.de zu lesen hier klicken!

Der 21. Senat des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg hat in seiner Entscheidung vom 11.01.2024 festgestellt, dass eine Reha-Patientin nicht unfallversichert ist, wenn sie auf dem Heimweg von einer Maßnahme der Nachsorge stürzt und sich dabei verletzt.