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Wer eine Pauschalreise bucht und am Urlaubsort von staatlichen Coronabeschränkungen überrascht wurde, hat Anspruch auf Minderung des Reisepreises. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einer Grundsatzentscheidung klargestellt und damit die Rechte von Pauschalreisenden deutlich gestärkt.