Wer im EU-Ausland lebt und sich als europäischer Wanderarbeitnehmer einen Rentenanspruch in Deutschland erarbeitet hat, ist selbst dafür verantwortlich, sich über seine Pflichten in einem deutschsprachigen Rentenbescheid zu informieren. Er kann sich nicht darauf berufen, der deutschen Sprache nicht mächtig zu sein.
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Mandanteninformation Ausgabe Nr. 1/2026 (März bis Mai)
28. Januar 2026 | Mandanteninformation
Mandanteninformation Ausgabe Nr. 1/2025 (März bis Mai)
31. Januar 2025 | Mandanteninformation
Mandanteninformation Ausgabe Nr. 4/2023 (Dezember bis Februar)
30. November 2023 | Mandanteninformation







