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Wenn Versicherten wegen einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist, wird unter bestimmten Voraussetzungen Haushaltshilfe geleistet. Das Hessische Landessozialgericht (LSG) hatte nun zu entscheiden, ob eine Haushaltsführung auch vorliegt, wenn Ehegatten sich diese teilen.