Hängt eine Wärmepumpe am eigenen Stromzähler, können Wohneigentümer für 2025 rückwirkend Umlagen beantragen. Die Frist läuft am 28.2.2026 ab – wer sie verpasst, hat bis Ende März Zeit, büßt dann aber 20 Prozent ein. Um was geht es konkret?