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Wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer keine für einen Bonus relevanten Ziele vereinbaren, muss das Unternehmen häufig dennoch zahlen – nämlich Schadensersatz. Das zeigte erneut eine BAG-Entscheidung. Lesen Sie, was rechtlich für Bonuszahlungen gilt, wenn Arbeitgeber und Mitarbeitende keine Ziele festlegen.