Um den ganzen Artikel von Haufe.de zu lesen hier klicken!

Wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer keine für einen Bonus relevanten Ziele vereinbaren, muss das Unternehmen häufig dennoch zahlen – nämlich  Schadensersatz. Das zeigte erneut eine BAG-Entscheidung. Lesen Sie, was rechtlich für Bonuszahlungen gilt, wenn Arbeitgeber und Mitarbeitende keine Ziele festlegen.