Um den ganzen Artikel von Haufe.de zu lesen hier klicken!
Nun ist es auch amtlich: Mit dem so genannten Teilhabestärkungsgesetz vom 2.6.2021 wurde § 167 SGB IX ergänzt. Damit ist es für den Arbeitnehmer nun möglich, zum beM-Verfahren eine “Vertrauensperson” hinzuziehen.