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Durch das Gesetz zum Erlass eines Tierarzneimittelgesetzes und zur Anpassung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften (TAMG) vom 4.10.2021 wird künftig für gesetzlich Versicherte ein neuer Krankengeldanspruch eingeführt, wenn sie zur Begleitung bestimmter Personen bei einer stationären Krankenhausbehandlung mitaufgenommen werden.