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Auch bei Alleinarbeit erfordern Verletzungen, plötzliche Erkrankung oder Erstickungsgefahr schnelles Handeln. Notwendige Hilfe muss unverzüglich herbeigerufen und an den Einsatzort geleitet werden. Der Arbeitgeber muss daher bei Alleinarbeit geeignete Maßnahmen zur Überwachung treffen.