Um den ganzen Artikel von Haufe.de zu lesen hier klicken!

Wer Geschenkgutscheine einsetzt, sollte streng auf die rechtlichen Grenzen achten, innerhalb derer Sachbezüge und Aufmerksamkeiten lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter abgegeben werden können.