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Seit 2021 ist der Solidaritätszuschlag für rund 90 Prozent der Lohn- und Einkommenssteuerzahler weggefallen. Für die übrigen Steuerzahler wird er aber wohl noch eine Zeitlang erhalten bleiben. Das oberste Steuergericht hat aktuell die Verfassungsmäßigkeit der Weitererhebung bestätigt. Nachfolgend erfahren Sie, was die Gründe sind, wie die Erhebung des Zuschlags beim Lohnsteuerabzug funktioniert und welche Besonderheiten zu beachten sind.